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   BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85   

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https://dejure.org/1985,2234
BayObLG, 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - BReg. 1 Z 81/85 (https://dejure.org/1985,2234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Feststellung des Erbrechts des Staates; Fiskus des Freistaates Bayern als Erbe; Wirksame Enterbung durch Testament; Unterschrift als Voraussetzung für eine formgültige Errichtung eines Testaments; Anforderungen an die Testierfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erbeinsetzung; Erbe; Nachlaß; Vermächtnis; Auflagen; Zuwendung; Grundstück; Wesentlich; Nachlaßgegenstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 728
  • FamRZ 1986, 729
  • Rpfleger 1986, 294
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Insbesondere wenn ein Grundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1996, 287/291).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Nach seinem so gebildeten Urteil muß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln können (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728, 730 und ständige Rechtsprechung des Senats; Palandt/Edenhofer § 2229 Rn. 1; Wetterling/Neubauer/Neubauer ZEV 1995, 46).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 37/99

    Unterzeichnung eines gemeinschaftlichen Testaments durch neben den Text des

    Unterschrieben ist eine Testamentsurkunde nur, wenn und soweit der Namenszug die Erklärung des Testierenden abdeckt, wenn er also in einem solchen räumlichen Verhältnis zu dem Text der letztwilligen Verfügung steht, daß er als deren Abschluß und nach der Verkehrsauffassung als diese deckend angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1974, 1083 [1084]; BayObLGZ 1981, 79 [85]; BayObLG, FamRZ 1986, 728 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat FamRZ 1994, 330; Staudinger/ Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 90).

    Etwas anderes gilt aber - je nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1986, 728) - dann, wenn auf der betreffenden Seite unter dem Text kein Raum für eine Unterzeichnung mehr war und sich deshalb der neben den Text gesetzte Namenszug des Testierenden als räumlicher Abschluß der Urkunde darstellt (vgl. RG LZ 1920, 161, Nr. 10; BayObLG, FamRZ 1986, 729 [730]; Senat, Rpfleger 1968, 25; Senat, FamRZ 1994, 330; Bengel in Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl. 1986, § 2247 BGB, Rdn. 28; Burkart in Münchener Kommentar zum BGB, 3. Aufl. 1997, § 2247, Rdn. 25; Palandt/Edenhofer, BGB, 58. Aufl. 1999, § 2247, Rdn. 13; Staudinger/Baumann, a.a.O., § 2247, Rdn. 93).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94

    Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines

    Vor allem wenn ein Grundstück seinem Wert nach einen wesentlichen Teil des Vermögens bildet, kann in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Erbe zu sehen sein (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 ; OLG Köln, FamRZ 1991, 1482).
  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

    Dagegen ist es für den Begriff der Erbenstellung nicht entscheidend, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft verbleibt (BayObLG FamRZ 1986, 728/731, 835/837).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    (3) Insbesondere wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person oder bestimmte Personen deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 /731; FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 86/02

    Erbfolgeregelung: Nachlassspaltung bei Miteigentum und Miterbenanteil an einem in

    Für die Erbenstellung nicht entscheidend ist dabei, ob dem Erben nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten, zu denen auch Vermächtnisse gehören, noch ein mehr oder weniger großer wirtschaftlicher Vorteil an der Erbschaft zukommt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1986, 728/731; 835/837; 2001, 1174/1176, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Sie erfordert auch, daß der Testierende frei von Einflüssen Dritter handeln kann (BayObLGZ 1979, 256 und BayObLG, FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer aaO., § 2229 Rdn. 1, m.w.N.).
  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

    Es entspricht schließlich der Lebenserfahrung, daß die Erblasserin ihrem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundvermögen größere Bedeutung beigemessen hat als ihren Ersparnissen (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 982/983; BayObLG FamRZ 1986, 728/731 und 1991, 982/983).
  • BayObLG, 07.07.1997 - 1Z BR 118/97

    Widerlegung der Vermutung des Aufhebungswillen bei Streichungen in Testament

    Das Landgericht konnte daher dieser Verfügung zu Recht den fortbestehenden Willen der Erblasserin entnehmen, daß der Beteiligte zu 1 ihr Alleinerbe sein sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 ; Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 6).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

  • KG, 04.01.2011 - 1 W 471/10

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Beschwerdebefugnis des

  • BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90

    Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines

  • OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01

    Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch

  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Einsetzung eines

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z BR 55/94

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 06.03.1997 - 1Z BR 118/96

    Ermittlungen zur gemeinschaftlichen Errichtung eines Ehegattentestaments

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

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